Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht Simone Eberle

Nach dem Abitur Ausbildung und Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg mit Abschluss Diplomverwaltungswirtin (FH). Danach Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Langjährige wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Lehrstuhl für Straf- und Prozessrecht.

Seit 1996 Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Familienrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, allgemeines Zivilrecht sowie des Rechtes des öffentlichen Dienstes.

Seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht.

Seit 2009 Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Mitautorin des Kommentars zum Zuwanderungsgesetz Storr / Wenger / Eberle / Albrecht / Harms, erschienen im Richard Boorberg Verlag Stuttgart.

Langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderätin.

Mitglied im Anwaltsverein Stuttgart und in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, sowie im Deutschen Arbeitsgerichtsverband.

Lehrbeauftragte an der Hochschule für Polizei, Villingen-Schwenningen.